Urteil: Luxusvilla darf nicht verlost werden
Während der Finanzkrise im Jahr 2008 hatten etliche Hausbesitzer Probleme ihre Objekte loszuwerden. In einigen Ländern wie zum Beispiel Österreich oder auch Großbritannien kamen Hausbesitzer auf eine gute Idee: Sie verlosten ihr Haus online. Eine bestimmte Anzahl an Losen wurde verkauft, das Geld bekam komplett der Besitzer und am Ende durfte sich ein Teilnehmer über ein Haus freuen, dass ihn nur ein paar Euro gekostet hatte. So war eigentlich allen geholfen.
In Deutschland sollte man jedoch die Finger von dieser Methode lassen, wie nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte. In dem konkreten Fall ging es um den Besitzer einer Luxusvilla in Brandenburg. Das 2.500. Quadratmeter große Haus versuchte der Besitzer aus Österreich vergeblich zu verkaufen, da er wieder in seine Heimat zurückkehren wollte. Am Ende entschied er sich das Haus online zu verlosen. Das Innenministerium untersagte ihm dies jedoch, da er damit gegen das Glücksspielmonopol verstoßen würde.
Der Hausbesitzer zog vor Gericht, bekam am Ende von den Richtern jedoch nicht Recht. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich der Argumentation des Innenministeriums an. Es handle sich hierbei um „unzulässiges Glücksspiel“. Es gibt übrigens bereits ähnliche Urteile.



